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Über uns

Die Interessengemeinschaft Innrain 100/102 wurde im Jahr 2025 von engagierten Eigentümern und Mietern unserer Wohnanlage gegründet. Aus der gemeinsamen Erkenntnis heraus, dass eine starke Gemeinschaft bessere Ergebnisse für alle Bewohner erzielen kann, entstand die Idee einer organisierten Interessensvertretung.

 
Die Anfänge

Erste Gespräche zwischen Nachbarn führten schnell zu der Überzeugung, dass eine koordinierte Zusammenarbeit mit der Hausverwaltung im Interesse aller liegt. Die Gründungsmitglieder erkannten das Potenzial einer gemeinsamen Stimme bei wichtigen Entscheidungen rund um unsere Wohnanlage.


 
Von der Idee zur Realität

Was als informelle Nachbarschaftsgespräche begann, entwickelte sich zu einer strukturierten Interessengemeinschaft mit klaren Zielen und demokratischen Strukturen. Heute vertreten wir die Anliegen aller Bewohner und arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung unserer Wohnqualität.

Unser Weg in die Zukunft

Seit unserer Gründung wächst unsere Gemeinschaft stetig. Jeder neue Bewohner, der sich unserer Mission anschließt, stärkt unsere gemeinsame Stimme und trägt zur positiven Entwicklung unserer Wohnanlage bei.

Unsere Grundprinzipien
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Unsere Satzung

Präambel
Die Interessengemeinschaft (IG) Innrain 100/102 versteht sich als Zusammenschluss der Eigentümer der Wohnanlage Innrain 100/102 mit dem Ziel, die Interessen der Gemeinschaft zu vertreten, die Wohnqualität zu erhalten und zu verbessern sowie eine transparente Kommunikation mit der Hausverwaltung zu fördern.
Die IG hat keine formale Funktion im Rahmen der WEG. Sie kann aber durch Informationsarbeit, gemeinsames Auftreten und Abstimmungsverhalten, Einfluss nehmen. Gut vorbereitete und zielgerichtete Eingaben unserer Interessen können so an die HV gebündelt kommuniziert werden.
§ 1 Name und Sitz
(1) Die Gemeinschaft führt den Namen "Interessengemeinschaft Innrain 100/102" (kurz: IG Innrain 100/102).
(2) Sitz der IG ist die Wohnanlage Innrain 100/102.
 
§ 2 Zweck und Aufgaben
  • Wertschätzende Pflege des Zusammenlebens in der WEG
  • Erhaltung, Verbesserung und Steigerung der Wohnqualität und des Liegenschaftswertes
  • Pflege des nachbarschaftlichen Miteinanders
  • Transparente Information der Mitglieder über Liegenschaftsthemen
  • Organisation von Arbeitsgruppen zum Informationsaustausch
  • Weitergabe von Erkenntnissen für ergebnisorientierte Beschlüsse
 
§ 3 Mitgliedschaft
  • Mitglied kann jeder Eigentümer der Wohnanlage werden
  • Freiwillige Mitgliedschaft durch formlose Anmeldung
  • Austritt jederzeit schriftlich möglich
  • Mitgliedschaft endet automatisch mit Ende des Eigentums
§ 4 Organe der IG
Mitgliederversammlung
  • Höchstes beschlussfassendes Organ der IG
  • Tritt mindestens zweimal jährlich zusammen
  • Entscheidungen mit einfacher Mehrheit
  • Sondersitzungen bei akuten Themen möglich
 
Sprecherkreis
  • Gewählte Vertreter für ein Jahr
  • Vertretung nach innen und außen
  • Kommunikation mit der Hausverwaltung
  • Besteht aus Vorsitzende/r und 2-3 stellvertretenden Vorsitzenden
  • Teilnahme an HV-Treffen (Beiratssitzungen, Begehungen)
 
Administration
  • 2-3 Administratoren vom Sprecherkreis bestimmt
  • Sichere Datenablage für Mitglieder
  • Bereitstellung von IG-relevanten Daten
 
§ 5 Arbeitsgruppen
 
Die Arbeitsgruppen sind für die Bearbeitung spezieller Themen zuständig, wie beispielsweise Sanierungsmaßnahmen. Sie organisieren sich eigenständig und berichten dem Sprecherkreis und der Mitgliederversammlung über ihre Fortschritte und Ergebnisse.
 
§ 6 Beschlussfassung
 
Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Eine Vertretung mit Vollmacht zählt als gültige Stimme. Alle Beschlüsse werden dokumentiert und für alle Mitglieder transparent bereitgestellt.
 
§ 7 Finanzierung
 
Die Interessengemeinschaft erhebt keine Mitgliedsbeiträge. Eventuell anfallende Kosten können durch freiwillige Spenden der Mitglieder gedeckt werden.
 
§ 8 Auflösung der IG
 
Die Auflösung der Interessengemeinschaft bedarf eines Mehrheitsbeschlusses der Mitgliederversammlung. Verbleibende Mittel werden anschließend für gemeinnützige Zwecke verwendet.
 
Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.
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Download der Satzung als pdf.
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Unser Sprecherkreis

Der Sprecherkreis vertritt die Interessensgemeinschaft nach innen und außen und führt die Kommunikation mit der Hausverwaltung. Die Mitglieder werden jährlich von der Mitgliederversammlung gewählt.
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